Meine Arztpraxis ist eine reine Privatarztpraxis, in der nur privat liquidiert wird.

Gesetzlich Versicherte können selbstverständlich als Selbstzahler zu mir kommen.

Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Die GOÄ ist ein vom Gesetzgeber verabschiedetes, amtliches offizielles Regelwerk, welches für jede medizinische Leistung eine Leistungsziffer mit einem Betrag in € vorsieht.

Die letzte amtliche GOÄ stammt aus dem Jahr 1996. Seit dieser Zeit hat sich eine Vielzahl von Neuerungen innerhalb der Medizin ergeben. Daher stehen für manche Leistungen keine adäquaten GOÄ-Ziffern zur Verfügung, so dass nach so genannten Analog-Ziffern abgerechnet wird.

Selbstzahlern unterbreite ich nach dem persönlichen Erstkontakt auf Wunsch gern einen konkreten Kostenvoranschlag.

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